ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DES MIETVERTRAGS FÜR MOTORISIERTE LANDFAHRZEUGE
PARTEIEN
Einerseits lautet die Adresse des Hauptsitzes Yeni Mah. Güleryüz Sk. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mietvertrag für motorisierte Landtransportfahrzeuge wurden zwischen SAW RENT A CAR BİLİŞİM DANIŞMANLIK VE TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ, Nr.: 7 / D Pendik / İstanbul, und der natürlichen oder juristischen Person, die diesen Vertrag auf der anderen Seite unterzeichnet hat, unterzeichnet.
DEFINITIONEN
LESSER: SAW RENT A CAR BİLİŞİM DANIŞMANLIK VE TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ
MIETER: Die natürliche oder juristische Person, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterzeichnet und
BENUTZER/FAHRER: Der Fahrer, der auf dem Lieferschein des Fahrzeugs als Person angegeben ist, die das Fahrzeug führen wird.
FAHRZEUG: Motorisiertes Landtransportfahrzeug, dessen Marke, Modell, Nummernschild und andere Merkmale im Liefer- und Rückgabeformular des Fahrzeugs angegeben sind und das zur Nutzung durch den MIETER während der Mietdauer vermietet wird,
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: Diese Allgemeinen Bedingungen für den Mietvertrag für motorisierte Landfahrzeuge,
FAHRZEUGLIEFERFORMULAR: Die Form, in der das gemietete Fahrzeug an den MIETER geliefert wurde, sein Zustand zum Zeitpunkt der Lieferung, die Gruppe, die Marke, das Modell, das Nummernschild und andere Angaben zum gemieteten Fahrzeug,
FAHRZEUGRÜCKGABEFORMULAR: Das Formular, aus dem hervorgeht, dass das gemietete Fahrzeug an den VERMIETER zurückgegeben wurde, sein Zustand zum Zeitpunkt der Rückgabe und andere Angelegenheiten.
TÄGLICHER MIETBETRAG: Die vom MIETER zu zahlende Miete, ausschließlich aller anderen Gebühren und Auslagen, für eine maximale Mietdauer von 24 Stunden,
MONATLICHER MIETBETRAG: Die vom MIETER zu zahlende Miete, ausschließlich aller anderen Gebühren und Kosten, für eine maximale Mietdauer von 30 Tagen,
MIETBEDINGUNGEN: Es bezieht sich auf die vom VERMIETER festgelegten Regeln und Bedingungen in Bezug auf Benutzerinformationen, Mietdauer, Kraftstoff, Fahrzeuglieferung, Versicherungen und Garantien, Verkehrsstrafen, zusätzliche Produkte und Dienstleistungen, Kilometerbegrenzungen, Zahlungsbedingungen, Reservierung, Vertragsänderung, die auf der Website des VERMIETERS www.sawrentacar.com und/oder im Callcenter unter 0850 304 94 30 bekannt gegeben werden.
THEMA
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, die Mietbedingungen des vom Mieter im Rahmen des Mietvertrags zur Nutzung gemieteten Fahrzeugs, die Form und Bedingungen der Zahlung der Miete und anderer vom Mieter als Gegenleistung festgelegter Gebühren sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien festzulegen.
NUTZUNG DES FAHRZEUGS
4.1. Das Fahrzeug wurde während der Mietdauer an den MIETER vermietet, und der MIETER erklärt und verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäß den in den Mietbedingungen, dem Formular zur Fahrzeugübergabe, dem Formular zur Fahrzeugrückgabe und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen zu nutzen, den Mietpreis und die im Formular zur Fahrzeugübergabe und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Gebühren/Gebühren zu zahlen und alle in den Mietbedingungen, dem Formular zur Fahrzeugübergabe und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Punkte zu akzeptieren.
4.2. In Fällen wie der Änderung des Mietzeitraums, der Fahrzeuggruppe oder der Abfahrts- und Rückgabeadresse werden der Mietpreis und andere Gebühren vom VERMIETER auf der Grundlage der am Tag der Änderungsanfrage geltenden Preise neu berechnet. Für Reservierungsstornierungen gelten die zum Zeitpunkt der Reservierung gültigen und auf der Website veröffentlichten Stornierungsregeln.
4.3. Die vom MIETER im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beantragenden Mietleistungen werden dadurch erbracht, dass der MIETER das angeforderte Fahrzeug in der zuständigen Niederlassung des VERMIETERS durch Unterzeichnung des Fahrzeugübergabeformulars entgegennimmt. Die betreffenden Formulare zur Fahrzeugübergabe sind eine Anlage und ein integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden gemeinsam ausgelegt.
4.4. Bei der Unterzeichnung des Fahrzeuglieferformulars werden aktualisierte Informationen auf dem Fahrzeuglieferformular bereitgestellt.
4.5. Der MIETER akzeptiert und verpflichtet sich, die in der vom Fahrzeughersteller erstellten Fahrzeugbetriebsanleitung aufgeführten Punkte einzuhalten, bei der Nutzung des Fahrzeugs die erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit an den Tag zu legen und sicherzustellen, dass sich das Fahrzeug in einem guten Zustand befindet.
4.6. Der MIETER akzeptiert und verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb der Grenzen der Republik Türkei gemäß dem Straßenverkehrsgesetz und allen relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Darüber hinaus darf der MIETER das Fahrzeug nicht auf die unten beschriebene Weise nutzen, insbesondere nicht auf die unten aufgeführten, da er andernfalls für die daraus resultierenden Strafen und alle Arten von Kosten und Schäden verantwortlich ist:
Bei der Beförderung von Stoffen, die gegen das Zollrecht und andere Gesetze verstoßen,
Drogenhandel mit Fahrzeugen, Teilnahme an terroristischen Aktivitäten, bewaffneten Konflikten und allen anderen illegalen Aktivitäten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese,
Jedes Fahrzeug usw. schieben oder ziehen,
Beförderung von Personen oder Gütern zu gewerblichen Zwecken,
Bei der Beförderung persönlicher Ladung/Gegenstände, die das Fahrzeug beschädigen und die Ladegrenze überschreiten,
Das Fahrzeug wird von einem Fahrer geführt, der Drogen oder alkoholische Getränke eingenommen hat, über keine Fahrerlaubnis verfügt oder auf dem Lieferschein nicht als Fahrer oder Zusatzfahrer aufgeführt ist,
Aufgrund der Teilnahme des Fahrzeugs an Wettbewerben und Rennen sowie an Vorbereitungsfahrten hierfür (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rennen, Rallyes, Geschwindigkeitsfahrten usw.),
An Orten und Bedingungen, die für die Marke und das Modell des Fahrzeugs nicht geeignet sind (Sand oder bergiges Gelände, Bachbett, Sumpf usw.) und an Orten und Straßen, die für die technische Struktur und Haltbarkeit des Fahrzeugs nicht geeignet sind,
Bei ungewöhnlichen und ungeeigneten Straßenverhältnissen
Beim Transport auf dem Land-, See-, Fluss- und Luftweg, außer auf Straßen oder auf zugelassenen Schiffen und Zügen, bei denen das Fahrzeug aus eigener Kraft ein- und ausfahren kann,
Bei Tiertransporten und damit verbundenen Geruchsbelästigungen
Schäden durch Kontakt mit zigarettenähnlichen Substanzen und T.R. Stand 2013, mit der Verfassungsnummer Gesetz Nr. 4207: „Rauchen in Privatfahrzeugen verboten und bei Rauchen ist eine Strafe zu zahlen.“
4.7. Das Fahrzeug wird von dem Fahrer und/oder weiteren Fahrern genutzt, die über einen gültigen Führerschein und eine im Fahrzeugübergabeformular angegebene Altersgrenze entsprechend der Fahrzeuggruppe verfügen. Der MIETER ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der/die im Fahrzeugübergabeschein angegebene(n) Zusatzfahrer(n) den Fahrzeugübergabeschein und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig und vollständig einhalten. Darüber hinaus haftet der MIETER gemeinsam mit dem Fahrer und den Zusatzfahrern für etwaige Schäden oder Verluste, die durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen können.
4.8. Der MIETER akzeptiert und verpflichtet sich, ohne schriftliche Genehmigung des VERMIETERS keine Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen. Andernfalls ist der MIETER für die Wiederherstellungskosten und Schäden am Fahrzeug verantwortlich.
4.9. Der MIETER ist für etwaige Nutzungsfehler und/oder Nachlässigkeit, Unvorsichtigkeit, nicht rechtzeitig durchgeführte regelmäßige Wartung usw. verantwortlich, wenn das Fahrzeug in einwandfreiem und gutem Zustand übergeben wird. akzeptiert und verpflichtet sich, alle Schäden und Verluste zu zahlen, einschließlich mechanischer und elektrischer Schäden aller Art, die aus bestimmten Gründen verursacht werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Getriebeausfall durch falsches Schalten, Schäden durch Aufprall auf den Boden des Fahrzeugs, Schäden durch fortgesetzte Nutzung des Fahrzeugs trotz eingeschalteter Warnleuchte, Schäden an Teilen wie Reifen und Felgen, kraftstoffbedingte Schäden und Fehlfunktionen, Austausch des Kupplungssatzes usw.).
4.10. Alle Kraftstoff-, Park-, LKW-, OGA-, Autobahn-, Brücken- usw. des Fahrzeugs. Mautgebühren, Bußgelder, Zinsen und Zubehör gehören dem MIETER und werden vom MIETER bezahlt. Auch wenn die Mietzeit endet, ist der MIETER für alle während der Mietzeit verhängten Strafen verantwortlich. Auch wenn die Bußgeldbescheinigung nur auf dem Kfz-Kennzeichen ohne Namen und Unterschrift steht, verpflichtet sich der MIETER, die bestehende Bußgeldbescheinigung zu zahlen. OGS, HGS, Autobahn, Brücke usw. müssen während der Mietzeit für das Fahrzeug vereinbart werden. Vom VERMIETER erhaltene Strafquittungen über Maut- und Parkgebühren sowie Verkehrsstrafen werden vom VERMIETER beglichen und der gezahlte Betrag wird vom MIETER unter Hinzurechnung von Verzugszinsen und etwaigen Nebendienstleistungsgebühren eingezogen. Auch wenn die Mietdauer und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgelaufen sind, ist der MIETER für diese Beträge verantwortlich. Mieter, Ogs, Hgs, Autobahn, Brücke usw. kann nicht verlangen, dass der VERMINDERE Einspruch gegen die Maut- und Verkehrsstrafen erhebt, kann die Zahlung der Strafbeträge nicht vermeiden, weil der VERMINDERE keine Einwände erhebt, und kann in dieser Hinsicht keine Forderungen an den VERMINDERER stellen. Darüber hinaus sind das WENIGER, Kraftstoff, Parken, Ogs, Hgs, Autobahn, Brücke usw. ist berechtigt, Mautgebühren, Verkehrsstrafen, Zinsdaten und Servicegebühren durch Abbuchung von der Kreditkarte und/oder der Kaution des MIETERs einzuziehen, ohne das Ende der Mietzeit abzuwarten und ohne dass es einer Genehmigung, Entscheidung oder Benachrichtigung bedarf. Diese Befugnis des VERMIETERS ist nicht auf die Vertragslaufzeit beschränkt, und selbst wenn der Vertrag beendet ist, kann der VERMIETER das Recht haben, für Kraftstoff, Parken, OGS, HGS, Autobahn, Brücke usw. zu bezahlen. ist berechtigt, Mautgebühren, Verkehrsstrafen, Zinsen und Nebenkosten sowie Servicegebühren einzuziehen, indem sie diese von der Kreditkarte und/oder der Kaution des MIETER abbuchen, ohne dass es einer Genehmigung, Entscheidung oder Benachrichtigung bedarf. Der Mieter akzeptiert diese Befugnis des Vermieters im Voraus.
4.11. Der MIETER zahlt die vom VERMIETER entsprechend der Fahrzeuggruppe festzulegende Sicherheitsgebühr (ohne Begrenzung der vom MIETER zu vertretenden Schadenshöhe und unbeschadet des Rechts, darüber hinausgehende Schäden/Schadensbeträge einzuziehen) vor Übergabe des Fahrzeugs per Kreditkarte an den VERMIETER, um eventuell an den Fahrzeugen entstehende Schäden und sonstige Forderungen und sonstige Rechte des VERMIETERS aus dem Vertrag abzusichern. Diese Garantiegebühr wird auf dasselbe Konto zurückerstattet, wenn sie innerhalb von 6 Werktagen nach Rückgabe des Fahrzeugs von der Kreditkarte abgebucht wurde, wenn das Fahrzeug dem VERMIETER vollständig und ohne Probleme am im Lieferschein angegebenen Lieferort und in der angegebenen Zeit übergeben wurde und wenn der MIETER keine Schulden hat, wird die Sperrung aufgehoben, sofern sie blockiert wurde. Der VERMIETER haftet nicht für durch die Bank verursachte Verzögerungen bei der Rückgabe/Entsperrung der Garantie. Werden die Fahrzeuge nicht rechtzeitig, vollständig und störungsfrei geliefert oder hat der MIETER Miet-, HGS/OGS-, Autobahn-, Schadens-, Kraftstoff-, Zusatzprodukte-, Kilometerüberschreitungs-, Zeitlimit- und/oder sonstige Schulden, wird die Garantiegebühr mit diesen Forderungen verrechnet, ohne dass es einer Mitteilung, eines Urteils oder einer Genehmigung des MIETERs bedarf, und Schäden und Forderungen, die über den Garantiebetrag hinausgehen, werden gesondert vom MIETER eingezogen. Der VERMIETER ist berechtigt, Schäden und Forderungen, die über die Kaution hinausgehen, von der Kreditkarte des MIETER einzuziehen, ohne dass es einer Genehmigung, Entscheidung oder Benachrichtigung bedarf, und zwar nicht auf die Vertragslaufzeit beschränkt.
4.12. Alle Schulden und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der „Haftung des Fahrzeughalters“ obliegen dem MIETER als „Betreiber“, der im Gesetz über das Fahrzeug definiert ist, und der MIETER ist allein verantwortlich für alle materiellen und moralischen Schäden, die seine Fahrzeuge Dritten und/oder Kraftfahrzeugen und/oder der Umwelt zufügen können. Aus diesem Grund wird der MIETER alle Schäden ersetzen, die der VERMIETER zu zahlen hat. Auch wenn die Mietdauer und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgelaufen sind, bleibt die Haftung des Mieters für Schäden bestehen, die während der Mietdauer entstehen.
4.13. Das vom MIETER gemietete Fahrzeug verfügt über Systeme, die eine geografische Standortidentifizierung ermöglichen, vor allem aber nicht beschränkt auf das Fahrzeugverfolgungssystem, und das gemietete Fahrzeug kann verfolgt, verfolgt, Standort- und Kilometerinformationen können vom VERMIETER aufgezeichnet werden, um Diebstahl, Verlust und ähnliche Sicherheitsverstöße zu verhindern, und diese Aufzeichnungen können offiziellen oder inoffiziellen Dritten/Institutionen offengelegt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen oder zur Verwendung bei rechtlichen, gerichtlichen/administrativen Transaktionen/Ermittlungen erforderlich ist.
4.14. Der MIETER kann wegen Nichtzahlung der Miete und/oder sonstiger Schulden aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einem vorläufigen Pfandrecht, einer einstweiligen Verfügung etc. belegt werden. Auf Verlangen akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich der VERMIETER, dass keine Notwendigkeit besteht, eine Garantie zu leisten.
4.15. Nach der Übergabe des Fahrzeugs an den MIETER, wenn der MIETER und/oder ein Dritter mit dem Fahrzeug gegen das Gesetz verstößt, oder wenn das Fahrzeug in eine Straftat verwickelt ist oder wenn offizielle Behörden aus irgendeinem Grund, den der MIETER zu vertreten hat, Maßnahmen gegen den Fahrzeugschein verhängen, und/oder das Fahrzeug an den Treuhänder und/oder den VERMIETER übergeben wird, erlöschen diese Bedingungen automatisch, ohne dass es einer Mitteilung, Warnung oder Entscheidung bedarf. In diesem Fall akzeptiert und verpflichtet sich der MIETER, alle direkten und/oder indirekten Schäden, die dem VERMIETER aus diesem Grund entstehen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abschlepp-, Transport-, Park-, Liefer-, Bußgelder, Steuern, Gebühren und Servicegebühren, sofern vorhanden, sowie die höchste tägliche Mietgebühr für dieses Fahrzeug, die für die Dauer der Maßnahme anfällt, in bar und in voller Höhe ohne Widerspruch zu zahlen, auch wenn der Vertrag gekündigt wird. Darüber hinaus ist der MIETER im Falle einer behördlichen Beschlagnahme/Beschlagnahme des Fahrzeugs aus diesen Gründen verpflichtet, den Marktwert des Fahrzeugs am Tag der Beschlagnahme/Beschlagnahme unverzüglich an den VERMIETER zu zahlen. Falls das Fahrzeug aufgrund von Maßnahmen der behördlichen Behörden am Fahrzeug nicht verkauft werden kann, ist der MIETER für die Garantie, das Bankbürgschaftsschreiben oder die Bargeldsperrkosten sowie alle anderen Kosten verantwortlich, die den behördlichen Behörden zur Aufhebung der Maßnahme vorgelegt werden müssen.
4.16. Der MIETER ist verpflichtet, das Fahrzeug in den ersten 10 Tagen gemäß der Kilometerbegrenzung von 350 km (dreihundertfünfzig Kilometer) pro Tag zu nutzen, sofern im Fahrzeugübergabeformular nichts anderes angegeben ist. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 10 Tagen ist die Kilometerbegrenzung jedes Vertrags unabhängig von der Mietdauer auf 3.500 km (dreitausendfünfhundert Kilometer) pro Vertrag begrenzt. Im Falle einer Überschreitung der festgelegten Kilometergrenze erklärt und verpflichtet sich der MIETER zur Zahlung der Überschreitungsgebühr, die je nach Fahrzeuggruppe je Kilometer variiert, sofern im Fahrzeugübergabeformular nichts anderes angegeben ist. Ändert der MIETER das Fahrzeug innerhalb desselben Vertrags aus irgendeinem Grund, wird die Gebühr für die Kilometerüberschreitung auf der Grundlage der während der Vertragslaufzeit insgesamt gefahrenen Kilometer berechnet.
4.17. Der MIETER ist verpflichtet, den Kraftstoff im Fahrzeugtank zum Zeitpunkt der Anmietung so zurückzugeben, wie er ihn erhalten hat. Für den Fall, dass der MIETER den Treibstoff unvollständig liefert, werden die fehlenden Treibstoffkosten anhand des aktuellen Tankstellenpreises berechnet und der ermittelte Schadensbetrag dem MIETER in voller Höhe in Rechnung gestellt. In diesem Fall ist der MIETER außerdem verpflichtet, die Servicegebühr und den damit verbundenen Umsatzsteuerbetrag in Höhe des im Fahrzeugübergabeformular angegebenen Schadensbetrags an den VERMIETER zu zahlen. Auch wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt wird, haftet der MIETER für den dadurch entstehenden Schaden. Der VERMIETER ist berechtigt, diesen Schadensbetrag und die Servicegebühr von der Kreditkarte des MIETER einzuziehen, ohne dass es einer Genehmigung, Benachrichtigung oder Bereitstellung bedarf, ohne dass eine Beschränkung auf die Vertragslaufzeit erfolgt. Wenn der MIETER das Fahrzeug mit einem Kraftstoffstand zurückgibt, der höher ist als der Kraftstoffstand, mit dem es geliefert wurde, kann der MIETER keine Rückerstattung der überschüssigen Kraftstoffkosten verlangen. Es gibt keine Rückerstattung für überschüssige Treibstoffkosten an den MIETER.
PREISE UND ZAHLUNG
5.1. Der MIETER ist verpflichtet, alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Formular zur Fahrzeugübergabe und -rückgabe schriftlich genannten Gebühren sowie die Gebühren für die folgenden Dienstleistungen zu zahlen, jedoch nicht beschränkt auf die unten aufgeführten:
Der Mietpreis wird anhand der Anzahl der gemieteten Tage berechnet.
Navigationsgerät, Kindersitz, Winterreifen, Dachträger, Parkservice, Rückgabe in eine Richtung/in beide Richtungen usw. für das gemietete Fahrzeug. Wenn zusätzliche Dienstleistungen angefordert werden, wird die zusätzliche Gebühr für diese Dienstleistungen berechnet.
Auf Wunsch; Premium - Super - Minor Damage Assurances: Sie können zu Beginn der Miete von zusätzlichen Versicherungen profitieren, sofern Sie die Versicherungsbeträge bezahlen.
Zusätzliche Mietgebühr, Einweggebühr und gesetzlich vorgeschriebene Steuern, Kilometerüberschussgebühr, Schadens-/Verlustentschädigungsgebühren, Servicegebühren, Versicherung, Kraftstoff, Parken, HGS, OGS, Autobahn- und Brückengebühren, Verkehrsstrafen, die am Ende der Miete anfallen können.
5.2. Die Zahlungen des Mieters erfolgen in der vom VERMIETER festgelegten Weise. Der VERMIETER verlangt die Vorauszahlung des Mietpreises. Der MIETER akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass, wenn der Mietpreis, andere Gebühren und gesetzliche Zahlungen im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Fahrzeugliefer- und -rückgabeformulars nicht vollständig und rechtzeitig bezahlt werden, alle Beträge zum Rechnungsdatum fällig werden, ohne dass es einer Mahnung oder Benachrichtigung bedarf, und dass er alle überfälligen Forderungen zusammen mit den Verzugszinsen begleichen wird, die in Höhe des Doppelten des Vorabzinssatzes der Zentralbank der Republik Türkei zum Rechnungsdatum anfallen. Der VERMIETER behält sich das Recht vor, den Mietvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu kündigen.
5.3. Der MIETER akzeptiert unwiderruflich, dass die oben genannten Gebühren und alle anderen Gebühren, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Formular zur Fahrzeugübergabe und -rückgabe ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die oben aufgeführten, von der Kreditkarte des MIETERs abgebucht werden, ohne dass es einer Genehmigung, Bereitstellung oder Benachrichtigung bedarf und nicht auf die Vertragslaufzeit beschränkt ist. Auch wenn diese Vereinbarung aus irgendeinem Grund gekündigt oder gekündigt wird, gilt diese 5.3. Der Artikel bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft.
VERSICHERUNG UND HAFTUNG
6.1. Alle Schäden, Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten, die auftreten können, einschließlich Sachschäden, immaterielle Schäden, Wertverluste und Verdienstausfälle, sowie Sachschäden, Behandlungskosten und alle anderen Schäden an anderen motorisierten Landtransportfahrzeugen, Dritten und Passagieren im Fahrzeug, die außerhalb des Umfangs und der Grenzen der vom MIETER abgeschlossenen obligatorischen Finanzhaftpflichtversicherung für das Fahrzeug liegen, gehen zu Lasten des MIETER. Wenn der VERMIETER einen Schaden ersetzt, der außerhalb des Versicherungsumfangs liegt und/oder über den Grenzen liegt, akzeptiert und verpflichtet sich der MIETER, die vom VERMIETER an den VERMIETER geleistete Zahlung zuzüglich der Verzugszinsen zu zahlen, die in Höhe des Doppelten des von der Zentralbank der Republik Türkei zum Zahlungstermin festgelegten Vorschusszinssatzes anfallen.
6.2. MIETER, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Lieferformulars; Er ist verpflichtet, die vom VERMIETER zu verlangenden Entgelte aus den ihm angebotenen zusätzlichen Sicherheitspaketen zusätzlich zum Mietpreis im Voraus zu zahlen. Nachfolgend finden Sie Beschreibungen relevanter Versicherungsprodukte:
Kleinschadenversicherung: Bietet Reparaturen mit Mietererklärung für Schäden bis zu 5.500 TL inklusive Mehrwertsteuer an der Fahrzeugkarosserie aufgrund eines einseitigen Unfalls. Die grundlegende Grundlage des Mini-Schadensversicherungsschutzes besteht darin, den Benutzern Komfort und die Möglichkeit einer Reparatur durch Erklärung zu bieten, wenn Schäden einseitig auftreten und deren Kosten 5.500 TL nicht überschreiten. Schäden und Mängel wie fehlende Innenausstattung (Aschenbecher, Feuerzeug usw.), Verbrennungen oder Risse an den Sitzen und Polstern im Fahrzeuginneren, kaputte Lüftungsschlitze, Schäden an Bildschirm und Blinkern sowie fehlende Antenne außerhalb des Fahrzeugs werden außerhalb des Geltungsbereichs der Mini Damage Assurance bewertet. Es umfasst auch eine Reifen-, Glas- und Scheinwerferversicherung.
Super Mini Damage Assurance: Bietet Reparaturen mit Mietererklärung für Schäden bis zu 12.000 TL inklusive Mehrwertsteuer an der Fahrzeugkarosserie aufgrund eines einseitigen Unfalls. Die grundlegende Grundlage der Super Mini Damage Assurance besteht darin, Benutzern die Möglichkeit zu geben, Schadensersatz durch Erklärung zu reparieren, wenn Schäden einseitig auftreten und deren Kosten 10.000 TL nicht überschreiten. Im Rahmen der Super-Mini-Schadensversicherung werden Schäden und Mängel wie fehlende Ausstattung im Fahrzeug (Aschenbecher, Feuerzeug usw.), Verbrennungen oder Risse an den Sitzen und Polstern im Fahrzeuginneren, kaputte Lüftungskühler, Schäden am Bildschirm und den Blinkern sowie das Fehlen einer Antenne außerhalb des Fahrzeugs außerhalb des Geltungsbereichs der Super-Mini-Schadenversicherung bewertet. Es umfasst eine Reifen-, Glas-, Scheinwerferversicherung, eine optionale Finanzhaftpflichtversicherung und eine persönliche Unfallversicherung.
Premium-Schadenversicherung: Bietet Reparaturen mit Mietererklärung für Schäden bis zu 20.000 TL inklusive Mehrwertsteuer an der Fahrzeugkarosserie aufgrund eines einseitigen Unfalls. Die grundlegende Grundlage des Premium-Schadensversicherungsschutzes besteht darin, den Benutzern Komfort und die Möglichkeit einer Reparatur durch Erklärung zu bieten, wenn Schäden einseitig auftreten und deren Kosten 20.000 TL nicht überschreiten. Im Rahmen der Premium Damage Assurance-Deckung werden Schäden und Mängel wie fehlende Ausstattung im Fahrzeug (Aschenbecher, Feuerzeug usw.), Verbrennungen oder Risse an den Sitzen und Polstern im Inneren des Fahrzeugs, kaputte Lüftungskühler, Schäden am Bildschirm und den Blinkern sowie das Fehlen einer Antenne außerhalb des Fahrzeugs außerhalb des Geltungsbereichs der Premium Damage Assurance bewertet. Es deckt Reifen-, Glas-, Scheinwerferversicherung, optionale Finanzhaftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Befreiungsversicherung ab.
Reifen-, Glas- und Scheinwerferversicherung: Bietet Reparaturen bei Schäden an Reifen, Glas oder Scheinwerfern des Fahrzeugs mit einer Mietererklärung. Was die Windschutzscheibe anbelangt: Wenn der Benutzer keine Garantie erhalten hat, wird sie vom Benutzer bezahlt. Wenn der Benutzer eine Garantie erhalten hat und die Kosten für das Glas innerhalb des Garantiebetrags liegen, wird es von der Garantie abgedeckt, wenn es den Garantiebetrag übersteigt, zahlt der Benutzer.
Persönliche Unfallversicherung: Dies ist die Versicherung, die den Fahrer und die Personen im Fahrzeug innerhalb der Versicherungsgrenzen versichert.
Haftpflichtversicherung: Es handelt sich um die Versicherung, die den Höchstbetrag erhöht, den die Verkehrspolice im Falle von Schäden an anderen abdeckt (Schäden, die anderen entstehen, wenn Sie ein Verschulden am genutzten Fahrzeug haben).
6.2.1 Für den Fall, dass der MIETER Schadensgarantien beantragt und im Voraus bezahlt, gilt der Inhalt „Kfz-Versicherung“ der „Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Landfahrzeugen“, veröffentlicht vom Verband der Versicherungs-, Rückversicherungs- und Rentenunternehmen der Türkei, der zum Zeitpunkt des Schadens/Vorfalls in Bezug auf diese Garantien in Kraft ist
Zusammenstoß des Fahrzeugs mit motorisierten oder nicht motorisierten Fahrzeugen, die auf der Straße oder der Schiene eingesetzt werden können,
Unfälle wie der Zusammenstoß mit einem festen oder sich bewegenden Gegenstand oder das Auftreffen des Fahrzeugs auf einen solchen Gegenstand, das Umkippen, Stürzen oder Rollen infolge plötzlicher und äußerer Einwirkungen gegen den Willen des Benutzers, sei es während der Fahrt oder im Stillstand,
Schäden, die durch böswillige oder arglistige Handlungen Dritter oder durch handlungsunfähige Personen verursacht werden,
Fahrzeug brennt,
A.4, betitelt: Schäden, die nur mit dem Zusatzvertrag zu den Allgemeinen Kfz-Versicherungsbedingungen in den Versicherungsschutz einbezogen werden können, einschließlich der Risiken des Diebstahls oder versuchten Diebstahls des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen. Mit Ausnahme der im Artikel aufgeführten Garantien/Situationen gelten die (im Folgenden „Allgemeine Kfz-Versicherungsbedingungen“ genannten) Bedingungen.
Da die Schadensreparatur- und Fahrzeugdiebstahlversicherungsgrenze innerhalb der Grenzen liegt, die in den zum Schadensereignis/-datum gültigen Allgemeinen Bedingungen der Kfz-Versicherung festgelegt sind, vorausgesetzt, dass sie den Marktwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens/Vorfalls nicht übersteigt; Alle möglichen Schäden sowie materielle und moralische Schäden, Wertverluste, Verdienstausfälle usw., die am Mietfahrzeug, anderen motorisierten Landtransportfahrzeugen, Personen im Fahrzeug und anderen Dritten entstehen können und außerhalb des Geltungsbereichs und/oder der Grenzen der genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen. Für Schäden haftet der Mieter.
Schadensbehebung und Fahrzeugdiebstahlschutz können nicht durch eine Erklärung in Anspruch genommen werden. Wenn der MIETER jedoch zusätzliche Zusicherungen verlangt und einholt, können die Schäden, die an der Karosserie des Fahrzeugs aufgrund von Schäden bei einseitigen Unfällen entstehen können, durch eine Erklärung abgedeckt werden, begrenzt auf einen vom Vermieter festzulegenden Betrag, vorausgesetzt, dass sie im Rahmen der allgemeinen Bedingungen der Kfz-Versicherung liegen, die vom Verband der Versicherungs-, Rückversicherungs- und Rentenunternehmen der Türkei veröffentlicht werden. Der VERMIETER ist berechtigt, festzustellen, ob der Schaden und/oder der Schaden in den Geltungsbereich der Premium-, Super- oder Mini-Schadensversicherung fällt, und der MIETER akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dieser Feststellung nicht zu widersprechen. In dieser Angelegenheit sind sich die Vertragsparteien einig. Wenn der VERMIETER dies wünscht, ist er berechtigt, eine Versicherung gegen seine eigenen Risiken abzuschließen, die sich aus den genannten Zusicherungen ergeben, und der MIETER kann keinen Anspruch auf Inanspruchnahme dieser Policen und Deckung erheben. Der MIETER haftet für alle möglichen Schäden, die anderen motorisierten Landtransportfahrzeugen, dem Fahrer, den im Fahrzeug befindlichen Personen und Dritten durch den/die Unfall(e) mit dem gemieteten Fahrzeug und aus anderen Gründen entstehen können, die außerhalb des Umfangs und der Grenzen der von ihm abgeschlossenen Versicherungen liegen. Der MIETER kann keinen Anspruch auf Versicherungspolicen und die Deckung dieser Policen geltend machen, wenn er diese nicht vollständig, vollständig und im Voraus bezahlt hat.
Darüber hinaus verpflichtet sich der MIETER, selbst wenn er die Fahrzeugdiebstahl-, Schadensbehebungs-, Minischaden-, Höchstversicherungs- und optionale finanzielle Haftungs-, Personenunfall- und erhöhte finanzielle Haftungsversicherung (Selbstbeteiligung) beantragt und bezahlt hat, den Schaden/die Schadensersatzpflicht und die damit verbundenen Entschädigungen, Schäden und Kosten im Falle von Schäden an ihm selbst, dem Fahrzeug und/oder seinem Fahrer, den Personen im Fahrzeug und/oder anderen Dritten und/oder anderen Fahrzeugen unter den folgenden Bedingungen, jedoch nicht beschränkt auf die aufgeführten, ohne Einspruch zu decken.
In Fällen, in denen festgestellt wird, dass die Person zum Zeitpunkt des Unfalls betrunken war und/oder unter Drogeneinfluss stand,
Es wurde kein Verkehrsunfallbericht erstellt, es wurde kein Alkoholbericht erstellt
Falls der Verkehrsunfallbericht, der Alkoholbericht, Fotokopien der Führerscheine der am Unfall beteiligten Fahrzeuge, Fotokopien der Verkehrsversicherungspolice, Fotokopien der Führerscheine, der Augenzeugenbericht sowie die Erklärung und andere vom VERMINDERER angeforderte Dokumente dem VERMINDERER nicht innerhalb von 3 Tagen nach dem Datum des Unfalls/Vorfalls vollständig und vollständig vorgelegt werden,
Verkehrsregeln und/oder 4.5. In Fällen, in denen Fahrzeuge entgegen den im Artikel aufgeführten Umständen verwendet werden, bei vorsätzlichen Unfällen,
Bei Unfällen und/oder Schäden, die durch die Nutzung des Fahrzeugs durch andere Personen als den MIETER und den/die im Mietvertrag als Zusatzfahrer genannten Fahrer entstehen,
In Fällen, in denen Schadens- und Verlustbeträge aus irgendeinem Grund nicht gezahlt werden, gemäß den allgemeinen Bedingungen des Verbands der Versicherungs-, Rückversicherungs- und Pensionsunternehmen der Türkei, der obligatorischen Haftpflichtversicherung, der optionalen finanziellen Haftpflichtversicherung, der persönlichen Unfallversicherung, der erhöhten finanziellen Haftpflichtversicherung und/oder den allgemeinen Bedingungen von Versicherungs-/Kaskopolicen und/oder in Fällen, in denen Versicherungsunternehmen aus irgendeinem Grund nicht zahlen und/oder außerhalb des Versicherungs-/Versicherungsumfangs und -limits liegen. Damit der MIETER von den genannten Garantien und Versicherungen profitieren kann, muss er dem VERMIETER die in Absatz (c) genannten Unterlagen vorlegen. Anderenfalls kann er diese Garantien und Versicherungen nicht in Anspruch nehmen und der VERMIETER ist außerdem berechtigt, die Miete für die Zeit bis zur vollständigen und vollständigen Vorlage dieser Unterlagen einzufordern und einzuziehen.
6.3. Mieter und Zusatzfahrer sind verpflichtet, im Falle eines Unfalls folgende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen:
Den VERMIETER unverzüglich unter der Rufnummer 0850 304 94 30 über den Kundenservice/Pannenhilfe zu informieren,
Nachdem Sie das Fahrzeug bewegt und die Zündung ausgeschaltet haben, wenden Sie sich an die nächstgelegene Polizei- oder Gendarmeriedienststelle und stellen Sie sicher, dass zusammen mit dem Unfall-, Schadens-, Diebstahl- und Verlustbericht ein Alkoholbericht eingeholt wird.
Fotografieren des Fahrzeugs am Unfallort,
Einholung der Namen und Adressen relevanter Personen und Zeugen,
Für nicht vorhandene Mängel wird keine Haftung übernommen,
Bei beidseitigen Unfällen sind Fotokopien des Führerscheins, der Zulassung und der Verkehrsversicherungspolice der Parteien erforderlich, sofern dies nicht möglich ist, Informationen über die Provinz, in der die Führerscheinnummer ausgestellt wurde, der Titel der Versicherungsgesellschaft, bei der die Verkehrsversicherungspolice ausgestellt wurde, sowie Policennummern usw. Informationen erhalten,
Das Fahrzeug nicht ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen verlassen,
Übermittlung der Unfallmeldung und relevanter Protokolle und Berichte an den VERMIETER innerhalb von 72 Stunden nach dem Datum des Unfalls/Vorfalls,
Im Falle eines Unfalls, der zu Sach-, Todes- und/oder Körperschäden führt, melden Sie die Situation unverzüglich den nächstgelegenen Polizei- oder Gendarmeriebeamten und/oder den zuständigen Behörden.
6.4. Zahlt der MIETER die Preise nicht vollständig, vollständig und im Voraus, indem er die oben genannten Garantien und Versicherungen verlangt, haftet der MIETER für alle Schäden, Verluste, Entschädigungen, Wertverluste und Verdienstausfälle gegenüber dem gemieteten Fahrzeug, dem Fahrer, den im Fahrzeug befindlichen Personen, anderen motorisierten Landtransportfahrzeugen und Dritten, die durch Unfälle und andere Gründe im Zusammenhang mit dem motorisierten Landtransportfahrzeug entstehen und/oder entstehen werden, und der Mieter ist verpflichtet, diese Preise zu zahlen. Wenn der Kunde außerdem nicht von der Premium-Super- und Minor-Schadensversicherung profitiert, wird für die Fahrzeuge eine Befreiungsgebühr von 50.000 TL pro möglichen Schaden erhoben. Bei Feststellung eines Verschuldens des MIETERs während der Mietdauer des vom MIETER gemieteten Fahrzeugs (einschließlich einseitiger Unfälle) fallen Freistellungsgebühren an. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Unfälle und Schäden in den nach Fahrzeuggruppen ermittelten Freibeträgen zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, die Kaution für alle Schäden zu zahlen, die infolge eines Unfalls entstehen, den er während der Mietzeit verursacht. Die Befreiungsbeschränkung gilt nicht, wenn der MIETER die in Artikel 4.7 genannten Bedingungen erfüllt. WENN DER MIETER unter den in Artikel 4.7 genannten Bedingungen einen Unfall erleidet, ist er/sie zu 100 % für alle Schäden am Fahrzeug, Einkommens- und Wertverluste verantwortlich. Um die Befreiungsgebühr bei einseitigen Unfällen zu eliminieren, kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, deren Einzelheiten in Artikel 6.3 aufgeführt sind.
6.5. Im Falle eines Unfalls wird der VERMIETER eine Kaution für die Schadens- und Entschädigungsbeträge von der Kreditkarte des MIETERs sperren (sofern dies nicht zu einer Begrenzung der vom MIETER zu leistenden Schadens- und Entschädigungssummen führt und unbeschadet des Rechts, über diesen Betrag hinausgehende Schadens- und Entschädigungsbeträge einzuziehen), ohne dass es einer Genehmigung oder Benachrichtigung bedarf. Der VERMIETER ist berechtigt, den Mietpreis, den Schaden, den Verlust, die Entschädigungsgebühr und alle anderen Forderungen aus dem Garantiebetrag einzuziehen, ohne dass es einer Genehmigung, Mitteilung oder eines Urteils bedarf, und zwar nicht auf die Vertragslaufzeit beschränkt, und der MIETER stimmt im Voraus zu, dass er hiergegen keine Einwände erheben wird.
6.6. Erhält der MIETER eine Fahrzeugdiebstahlversicherung, ist er verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung des Diebstahls zu ergreifen, um von dieser Versicherung profitieren zu können. Im Falle eines Diebstahls muss der MIETER nachweisen, dass er die erforderlichen Vorkehrungen getroffen hat, indem er den Führerschein und die Schlüssel des Fahrzeugs zurückgibt und den Polizeibehörden den erforderlichen offiziellen Bericht über den Diebstahlsvorfall vorlegt. Sollte das Fahrzeug oder ein Teil davon während der Anmietung gestohlen werden, werden alle erforderlichen Berichte vom MIETER erstellt und dem VERMIETER vorgelegt. Wenn die Berichte vom MIETER nicht spätestens 3 Tage nach dem Datum des Vorfalls vorgelegt werden oder wenn sie nicht in den Geltungsbereich der zum Zeitpunkt des Vorfalls geltenden allgemeinen Bedingungen des Versicherungs-, Rückversicherungs- und Pensionsunternehmensverbands der Türkei fallen (z. B., aber nicht beschränkt auf die aufgeführten, in Fällen wie dem Hinterlassen der Schlüssel am Fahrzeug und/oder der Übergabe des Fahrzeugs an Park-/Waschpersonal und/oder Missbrauch von Sicherheitsvorkehrungen usw.) oder in Fällen wie Plagiat, als die Versicherungsunternehmen nicht gelten ft hat der MIETER unverzüglich den aktuellen Kaufpreis des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugteile/-ausrüstung zu zahlen. Die Zahlung erfolgt an den VERMIETER. Der VERMIETER behält sich das Recht vor, vom MIETER für die Zeit bis zur Zahlung Miete zu verlangen. Darüber hinaus behält sich der VERMIETER die Geltendmachung des entstandenen Schadens vor. Zahlt der MIETER den Preis nicht vollständig, vollständig und im Voraus, indem er die Fahrzeugdiebstahlversicherung beantragt, und wird das Fahrzeug oder ein Teil/Ausrüstung des Fahrzeugs während der Anmietung gestohlen, ist der MIETER verpflichtet, unverzüglich den aktuellen Marktpreis des Fahrzeugs und des Fahrzeugteils/der Fahrzeugausrüstung am Tag des Vorfalls zu zahlen.
6.7. Der MIETER ist für die Gegenstände wie Schneeketten, Navigation, Kindersitz etc. verantwortlich, die zusammen mit dem Fahrzeugübergabeschein eingehen und im Fahrzeugübergabeschein angegeben sind. Verantwortlich für die Aufbewahrung zusätzlicher Produkte, Dokumente, Werkzeuge, Ausrüstung und Zubehör, die zum Fahrzeug gehören. Diese Produkte sind nicht durch eine Schadensreparatur- und Fahrzeugdiebstahlversicherung abgedeckt und im Falle einer Beschädigung, eines Verlusts oder eines Diebstahls wird der aktuelle Marktpreis am Tag der Veranstaltung vom MIETER in bar, vollständig und sofort an den VERMIETER gezahlt.
6.8. Der VERMIETER haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung, den Diebstahl oder den Diebstahl von Gegenständen, die der MIETER im Fahrzeug mitführt oder zurücklässt. Aus diesem Grund kann der MIETER unter keinem Namen Rechte oder Forderungen gegenüber dem VERMIETER geltend machen.
6.9. Der VERMIETER ist nicht der Hersteller des Fahrzeugs und kann in keiner Weise für Schäden, Verluste oder Entschädigungen haftbar gemacht werden, die aufgrund von Herstellungsfehlern des Fahrzeugs oder seiner Ersatzteile entstehen können.
6.10. Wird das Fahrzeug außerhalb des Mietzeitraums und/oder durch andere als den angegebenen Fahrer/Zusatzfahrer oder durch einen Fahrer und/oder Zusatzfahrer, der die Alters- und/oder Führerscheinjahrgrenze nicht einhält, oder unter Verstoß gegen das Gesetz oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, genutzt, sind die oben genannten Garantien und Versicherungen ungültig, auch wenn die Gebühren vom MIETER bezahlt werden, und der MIETER kann nicht von der Versicherung, Zusicherung und den gesetzlichen Rechten profitieren. Für diese Schäden und Verluste haftet der MIETER gemeinsam mit dem Fahrer gesamtschuldnerisch.
6.11. Der VERMIETER haftet nicht für Schäden, die durch die Außerbetriebnahme des Fahrzeugs entstehen können.
RÜCKGABE VON MIETWAGEN
7.1. Wenn der MIETER das gemietete Fahrzeug vorzeitig zurückgeben möchte, erfolgt keine Rückerstattung. In diesem Fall das RENDER, also auch die Kampagne etc. hat das Recht, die Prämien und Leistungen bzw. deren Kosten durch Inanspruchnahme der Vorteile einzufordern. Wenn die Reservierungs- oder Mietgebühr im Voraus bezahlt wird, das Fahrzeug jedoch nicht rechtzeitig in Empfang genommen wird, wird die Mietgebühr für einen Tag von der vom Kunden eingezogenen Gesamtmietsumme abgezogen und die restlichen Beträge werden zurückerstattet. Der VERMIETER ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu behalten, das während des Reservierungs-/Mietzeitraums, für den die Gebühr im Voraus bezahlt wurde, nicht rechtzeitig abgeholt wurde. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt während des Reservierungszeitraums die Abholung des Fahrzeugs, das nicht rechtzeitig eintrifft, verlangt wird, hängt die Frage, ob der VERMIETER dieser Aufforderung nachkommt oder nicht, vom aktuellen Zustand des Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt ab und der VERMIETER kann nicht zur Bereitstellung des Fahrzeugs verpflichtet werden.
7.2. Der MIETER erhält das Fahrzeug, sein Ersatzrad, alle Reifen, Fahrzeugpapiere, Zubehör, Zusatzprodukte und -ausrüstungen sowie Werkzeuge und gibt es vollständig und unbeschädigt an der im Fahrzeugübergabeformular angegebenen Rücksendeadresse des VERMIETERS an dem im Fahrzeugübergabeformular angegebenen Rückgabetag und -uhrzeit zurück und liefert es ab. Wenn im Lieferschein die Liefer- und Rückgabeorte (Retouren) als Codes angegeben sind, sind die den Codes entsprechenden Liefer- und Rückgabeorte (Retouren) in Anlage 1 angegeben. Liefert der MIETER die Fahrzeuge mit schriftlicher Zustimmung des VERMIETERS an eine andere als die Lieferadresse, zahlt er für die Rückführung des Fahrzeugs die vom VERMIETER festgelegte Einweggebühr.
7.3. Der MIETER muss das Fahrzeug, die Fahrzeugpapiere, Schlüssel, Zubehör, Werkzeuge, Zusatzprodukte und Ausstattungen im gleichen Zustand wie erhalten, unbeschädigt und vollständig übergeben. Der MIETER haftet für die bei der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellten Mängel sowie für Schäden und Verluste aller Art, die außerhalb der normalen Nutzung entstehen, und ist verpflichtet, den vom VERMIETER festgesetzten Betrag unverzüglich zu zahlen. Darüber hinaus hat der VERMIETER das Recht, die Schäden und Mängel am Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen ab Lieferdatum im Detail zu untersuchen und den MIETER zu benachrichtigen. Die Tatsache, dass bei der Rückgabe des Fahrzeugs ein Fahrzeugrückgabeformular/-bericht erstellt wird, bedeutet nicht, dass der VERMIETER auf dieses Kontroll- und Benachrichtigungsrecht verzichtet. Der MIETER haftet für alle Schäden oder Verluste, die an den Fahrzeugen außerhalb der normalen Nutzung entstehen.
7.4. Sämtliche Verlängerungen hat der MIETER beim VERMIETER zu beantragen und die schriftliche Zustimmung des VERMIETERS einzuholen. Die Parteien haben akzeptiert, dass der MIETER das Fahrzeug während der ohne schriftliche Genehmigung vorgenommenen Verlängerungen unrechtmäßig besaß. Wenn der MIETER einen Artikel des Fahrzeugübergabescheins und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einhält, insbesondere wenn er das Fahrzeug nicht zu dem im Fahrzeugübergabeschein angegebenen Zeitpunkt an den VERMIETER liefert, ermächtigt der MIETER den VERMIETER, das besagte Fahrzeug sofort zurückzunehmen und zu beschlagnahmen, wo auch immer es sich befindet, ohne dass es einer vorherigen Warnung, Genehmigung oder eines Urteils bedarf. Der MIETER akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass er aus diesem Grund keine Rechte gegenüber dem VERMIETER geltend machen wird und verzichtet auf alle Klage-, Beschwerde- und sonstigen Rechte. Der MIETER ist verpflichtet, für etwaige Schäden und Aufwendungen aufzukommen, die bei der Rückholung/Beschlagnahme des Fahrzeugs durch den VERMIETER entstehen. Der VERMIETER haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen oder Gegenständen im Fahrzeug während der Rückholung/Beschlagnahme des Fahrzeugs. Auch wenn der VERMIETER den Mietpreis für den Verzögerungszeitraum eingezogen hat, kann dies nicht als Verlängerung oder Unbefristung des Mietzeitraums interpretiert werden.
7.5. Darüber hinaus ist der MIETER verpflichtet, bei Nichtübergabe des Fahrzeugs am Tag und zur Rückgabezeit eine volle Tagesgebühr für Verspätungen und bei Verspätungen von 24 Stunden oder mehr für jeden Tag die tägliche Mietgebühr für dieses Fahrzeug zu zahlen. In diesem Fall ist der MIETER auch verpflichtet, etwaige Schäden zu ersetzen, einschließlich solcher, die sich aus der Störung/Störung des Reservierungsplans des VERMIETERS ergeben. Darüber hinaus kann dies nicht so ausgelegt werden, dass sich die Mietdauer verlängert oder unbestimmt wird.
KÜNDIGUNGSRECHT, KÜNDIGUNG DES VERTRAGS UND STRAFEKLAUSEL
8.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft und haben eine Gültigkeit von einem Jahr. Wenn eine der Parteien nach Ablauf eines Jahres nicht mindestens 15 Tage vor dem Ablaufdatum der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich mitteilt, verlängern sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch um jeweils ein Jahr. Wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Nichterneuerung gekündigt werden und dem Mieter am Ablaufdatum ein Fahrzeug vermietet wird, enden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch mit dem Rückgabedatum des betreffenden Fahrzeugs, ohne dass es einer weiteren Ankündigung bedarf.
8.2. Der VERMIETER hat bei Bedarf das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen während der Mietdauer einseitig und entschädigungslos, ohne Angabe von Gründen und ohne dass es einer Ankündigung, Warnung oder Entscheidung bedarf, fristlos zu kündigen.
8.3. Kommt der MIETER einigen oder allen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Formular zur Fahrzeugübergabe genannten Pflichten und Zusagen nicht ganz oder teilweise nach, hat der VERMIETER das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unbeschadet, einseitig und entschädigungslos zu kündigen, ohne dass es einer Mitteilung, Warnung oder Bestimmung bedarf.
8.4. Wenn der MIETER sein Geschäft aufgibt, ein Konkordat beantragt, in irgendeiner Form ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen ihn einleitet, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, in Liquidation gerät oder Konkurs beantragt oder beim Gericht einen Antrag auf Insolvenzaufschub stellt oder den Mietpreis oder eine der Forderungen des VERMIETERS aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Formular zur Fahrzeugübergabe und -rückgabe nicht rechtzeitig bezahlt oder die Kreditkarte aus Gründen wie Sperrung, Herabsetzung des Limits, Kündigung, Ablauf der Kreditkarte usw. unbrauchbar wird Wird das Fahrzeug irgendwo verlassen aufgefunden (nach Ermessen des VERMIETERS) oder besteht der Verdacht eines Vertrauensmissbrauchs (nach Ermessen des VERMIETERS), erlöschen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen automatisch, ohne dass es einer Ankündigung, Warnung oder Entscheidung bedarf.
8.5. Ab dem Datum der Kündigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der MIETER verpflichtet, das Fahrzeug spätestens innerhalb von 3 Stunden an dem im Mietvertrag und/oder im Fahrzeuglieferformular angegebenen Lieferort an den VERMIETER zu übergeben. Erfolgt die Lieferung nicht, akzeptiert der MIETER hiermit unwiderruflich, dass der VERMIETER das Fahrzeug an seinem Standort beschlagnahmt und in Empfang nimmt, ohne dass es einer Benachrichtigung, Warnung oder Entscheidung bedarf. Der MIETER akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass er gegenüber dem VERMIETER keine Rechte aus der Ausübung seines Pfändungsrechts durch den VERMIETER geltend machen wird und dass er auf alle Klage-, Beschwerde- und sonstigen Rechte verzichtet.
8.6. Der MIETER akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass alle Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten des MIETERS, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Formular zur Fahrzeugübergabe ergeben, bis zur Lieferung des Fahrzeugs durch den MIETER oder bis zur Beschlagnahme und Übernahme durch den VERMIETER bestehen bleiben und der VERMIETER von allen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten entbunden wird.
8.7. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug vom MIETER geliefert oder vom VERMIETER beschlagnahmt und übernommen wird, erklärt sich der MIETER damit einverstanden und verpflichtet sich, die gesamten Mietgebühren bis zum Ende des Mietzeitraums, die in Artikel 7.5 genannten Verzögerungsgebühren sowie die anfallende Mehrwertsteuer und die Verzugszinsen zu zahlen, die in Höhe des doppelten Vorschusszinssatzes der Zentralbank der Republik Türkei berechnet werden. Darüber hinaus kann der VERMIETER vom MIETER Schadensersatz aller Art und Ersatz des ihm entgangenen Gewinns verlangen.
Übergabe, Abtretung, Untermieter, Gefängnisverbot
Der MIETER kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne die schriftliche Zustimmung des VERMIETERS nicht an Dritte übertragen oder abtreten; Er/sie darf das ihm/ihr gemietete/überlassene Fahrzeug in keiner Weise zur Nutzung durch jemand anderen übereignen, es nicht als Sicherheit verwenden, es nicht vermieten, kein Pfandrecht daran ausüben oder ähnliche Maßnahmen ergreifen. Ohne schriftliche Zustimmung des VERMIETERS darf das Fahrzeug nicht ins Ausland verbracht werden. Im Falle einer schriftlichen Genehmigung gehen alle Kosten und Verantwortlichkeiten für die Abreise ins Ausland zu Lasten des MIETER. Der VERMIETER kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Formular zur Fahrzeugübergabe und -rückgabe und/oder die sich daraus ergebenden Rechte, Forderungen und Pflichten auf eine andere Person übertragen und/oder abtreten, ohne dass es der Zustimmung des MIETERs bedarf.
BEWEISE / STRAFRACHTLICHE HAFTUNG
Der MIETER akzeptiert und verpflichtet sich, dass im Streitfall die Bücher und Aufzeichnungen des VERMIETERS als Grundlage herangezogen werden, dass die Bücher und Aufzeichnungen des VERMIETERS ein endgültiger und schlüssiger Beweis im Sinne von Artikel 193 der Zivilprozessordnung sind und dass er in keiner Weise Einwände gegen die Aufzeichnungen des VERMIETERS erheben wird.
DATENSCHUTZRICHTLINIE
DIE PARTEIEN akzeptieren, dass alle geschäftlichen und beruflichen Informationen der anderen Partei, von denen sie gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Formular zur Fahrzeugübergabe und -rückgabe Kenntnis erhalten, vertraulich sind und verpflichten sich, diese Informationen von den genannten Parteien oder ihren Mitarbeitern während und nach dem Vertragsabschluss nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch dann gültig, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ablaufen oder aufgehoben werden. Der MIETER ist verpflichtet, dem VERMIETER etwaigen Schadensersatz zu ersetzen, der dem VERMIETER im Falle einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch den MIETER entsteht. Fahrzeug, Marke, Modell, Kennzeichen, MIETER, Benutzer, Zusatzfahrer usw. des VERMIETERS. Die Weitergabe solcher Informationen an Dritte und Organisationen, von denen sie Dienste erhalten, kann nicht als Verstoß gegen die Vertraulichkeit angesehen werden. Der Mieter akzeptiert diese Befugnis des Vermieters im Voraus.
Streitbeilegung
Für die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Fahrzeugliefer- und -rückgabeformulars und/oder für alle Streitigkeiten, die zwischen den Parteien entstehen können, gilt türkisches Recht. Die anatolischen Gerichte und Vollstreckungsämter in Istanbul sind befugt, Streitigkeiten beizulegen. Sofern die türkischen und fremdsprachigen Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Fahrzeugliefer- und -rückgabeformulars und der zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellten/ausgefertigten Anhänge im selben Dokument erstellt werden, wird bei der Auslegung dieser Texte der türkische Text als Grundlage herangezogen.
ÄNDERN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle Änderungen oder Ergänzungen des Fahrzeugübergabe- und Rückgabeformulars, die nicht schriftlich und mit gegenseitiger Unterschrift der Parteien erfolgen, haben keine Gültigkeit. Unterschreibt der MIETER das Rückgabeformular zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs nicht, gelten die Angaben im vom VERMIETER erstellten Rückgabeformular als gültig. Er/sie akzeptiert und erklärt, dass er/sie jederzeit einseitig und ohne Zustimmung des MIETER Änderungen oder Aktualisierungen der Bedingungen vornehmen kann.
BENACHRICHTIGUNG
Die Parteien akzeptieren, erklären und verpflichten sich, dass die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Adressen ihre rechtlichen Benachrichtigungsadressen sind und dass Benachrichtigungen an diese Adressen alle rechtlichen Konsequenzen einer rechtsgültigen Benachrichtigung haben, es sei denn, die Adressänderung wird der anderen Partei innerhalb von 3 Tagen schriftlich mitgeteilt.
STEMPELPFLICHT
Die Stempelsteuer, die sich aus dem Fahrzeugübergabe- und Rückgabeformular und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, wird vom RENDER übernommen.
KEIN VERZICHT
Das Versäumnis oder die verspätete Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis seitens des VERMIETERS, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Fahrzeugliefer- und -rückgabeformular gewährt werden, bedeutet nicht, dass er auf dieses Recht oder diese Befugnis verzichtet hat, noch steht die einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts oder dieser Befugnis der späteren Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder dieser Befugnis entgegen.
INTEGRITÄT DES VERTRAGS
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Formulars zur Fahrzeugübergabe und -rückgabe ungültig sein oder aus irgendeinem Grund ihre Gültigkeit verlieren, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags in Kraft.
ANHÄNGE
Formulare zur Fahrzeugübergabe und -rückgabe, die zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterzeichnet und nach der Unterzeichnung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Anhang 1, ausgefertigt werden, sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden gemeinsam ausgelegt.
Alle Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die aus 18 Artikeln und 1 Anhang bestehen, wurden gelesen und besprochen und als (1) ein Original und (1) eine Kopie am ................... unterzeichnet und die Kopie wurde dem MIETER ausgehändigt.
FAHRZEUG
KLASSE
ALTER KM-GRENZWERTE
KM ASHIM
GEBÜHR
1-10 TAGE 11-29 TAGE MONATLICH
ECO-KLASSE
23 350 KM 3500 KM Variiert je nach Vertrag
6,00 TL
MITTELSCHICHT
25 350 KM 3500 KM Variiert je nach Vertrag
9,00 TL
SPITZENKLASSE
25 350 KM 3500 KM Variiert je nach Vertrag
9,00 TL
DATENVERANTWORTLICHER FÜR ERKLÄRUNGSTEXTE
Ihre personenbezogenen Daten können von SAW RENT A CAR BİLİŞİM DANIŞMANLIK VE TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ und dem Vermieter (Unternehmen), der Partei dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, deren Handelsbezeichnung zu Beginn des Vertrags angegeben ist, als Datenverantwortlicher im nachstehend erläuterten Umfang gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 (Gesetz) verarbeitet werden.
ZWECK DER VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN
Ihre erhobenen personenbezogenen Daten können von Unternehmen zu folgenden Zwecken gemäß den im Gesetz festgelegten Grundprinzipien und im Rahmen der in den Artikeln 5 und 6 des Gesetzes festgelegten Bedingungen und Zwecke für die Verarbeitung personenbezogener Daten verarbeitet werden:
Durchführung unternehmensinterner Abläufe,
Durchführung von Prozessen und Vorgängen, die den Kunden berühren,
Durchführung von Marketingaktivitäten,
Durchführung von Tätigkeiten, die rechtliche, technische und administrative Konsequenzen haben,
Durchführung von Unternehmenskommunikationsoperationen.
Im Rahmen der oben genannten Zwecke können die personenbezogenen Daten von Dateninhabern, die nicht von den von den Unternehmen angebotenen Produkten und Dienstleistungen profitieren, aber möglicherweise in Zukunft von ihnen profitieren, verarbeitet werden, um Kontakte mit Kunden zu verfolgen, potenzielle Kundendatensätze zu öffnen, die Leistung von Händlern und Mitarbeitern zu messen und Produkt- und Service-Verkaufsprozesse zu planen.
Detaillierte Informationen zu den Zwecken der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch SAW RENT A CAR BİLİŞİM DANIŞMANLIK VE TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ sind in der Datenschutz- und Verarbeitungsrichtlinie von SAW RENT A CAR BİLİŞİM DANIŞMANLIK VE TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ enthalten Zugriff unter https://sawrentacar.com/kvkk-aydinlatma-metni.
PARTEIEN, AN DIE IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ÜBERMITTELT WERDEN, UND ZWECKE DER ÜBERTRAGUNG
Ihre gesammelten personenbezogenen Daten können von Unternehmen an unsere Geschäftspartner, Lieferanten, gesetzlich zugelassene öffentliche Einrichtungen und autorisierte Privatpersonen für die in Abschnitt 2 aufgeführten Zwecke gemäß den im Gesetz festgelegten Grundprinzipien und im Rahmen der in den Artikeln 8 und 9 des Gesetzes festgelegten Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten weitergegeben werden.
VERWALTUNG UND RECHTLICHER GRUND FÜR DIE ERHEBUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Unternehmen erfolgt im Rahmen der oben genannten Zwecke und in physischen Datenträgern, wie zum Beispiel Verträgen und gedruckten Formularen; Im elektronischen Umfeld werden die Daten über E-Mail, Telefon, SMS, soziale Medien, Unternehmenswebsites, Formulare zur Mitgliedschaftserstellung, Tracking-Technologien wie Cookies und Pixel, Marketingautomatisierung, E-Mail-Versandplattform, mobile Anwendungen, Callcenter, organisatorische Veranstaltungen, Beschwerdemanagementsysteme, Bild- und Tonaufzeichnungssysteme, Hybris-Marketing, Marktforschungsunternehmen und Referenzmethoden erfasst. Ihre erhobenen personenbezogenen Daten können zu den in diesem Klarstellungstext genannten Zwecken im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten verarbeitet und übermittelt werden, wenn dies für die ausdrückliche Einwilligung gemäß Artikel 5 des Gesetzes, die Begründung und Durchführung des Vertrags, die Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen und die Durchsetzung berechtigter Interessen erforderlich ist.
IHRE RECHTE ALS INHABER PERSONENBEZOGENER DATEN GEMÄSS ARTIKEL 11 DES GESETZES
Wir informieren Sie hiermit darüber, dass Sie als Inhaber personenbezogener Daten gemäß Artikel 11 des Gesetzes folgende Rechte haben:
Erfahren Sie, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden oder nicht,
Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten verlangen, sofern diese verarbeitet wurden,
Informieren Sie sich über den Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und darüber, ob diese für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Kenntnis der Dritten, an die Ihre personenbezogenen Daten im In- oder Ausland übermittelt werden,
Die Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten im Falle einer unvollständigen oder fehlerhaften Verarbeitung sowie die Benachrichtigung der in diesem Zusammenhang durchgeführten Transaktion an Dritte, an die Ihre personenbezogenen Daten übermittelt wurden, zu verlangen,
Beantragung der Löschung oder Vernichtung personenbezogener Daten für den Fall, dass die Gründe, die eine Verarbeitung erfordern, nicht mehr bestehen, auch wenn die Verarbeitung im Einklang mit dem Gesetz und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften erfolgt ist, und Anforderung, dass die in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen den Dritten mitgeteilt werden, an die Ihre personenbezogenen Daten übermittelt wurden,
Einspruch einzulegen, wenn sich durch die Analyse der verarbeiteten Daten ausschließlich durch automatische Systeme ein Ergebnis gegen Sie ergibt,
Schadensersatz verlangen, wenn Ihnen durch die rechtswidrige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein Schaden entsteht,
Sie können Ihre Fragen oder Anträge zu Ihren oben aufgeführten Rechten an SAW RENT A CAR BİLİŞİM DANIŞMANLIK VE TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ senden, indem Sie das Kontaktformular ausfüllen, das Sie unter der Telefonnummer 0850 304 94 30 oder auf der Website https://sawrentacar.com/iletisim erreichen. Sie können es weiterleiten. Abhängig von der Art Ihrer Anfrage werden Ihre Bewerbungen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von dreißig Tagen, kostenlos bearbeitet. Wenn für den Vorgang jedoch zusätzliche Kosten anfallen, werden Ihnen die Kosten gemäß dem von der Datenschutzbehörde festgelegten Tarif in Rechnung gestellt.